Landesprogramm Rückbau Wohngebäude in 2023

10.02.2023

Wie bereits in den vergangenen Jahren gibt es auch in 2023 wieder die Möglichkeit, für nicht mehr sanierungsfähige Wohngebäude den Rückbau derer mit Fördermitteln zu untersützen. Der Freistaat Sachsen hat dazu das Landesprogramm „Rückbau Wohngebäude“ aufgelegt:
 

"Viele unserer sächsische Kommuenn haben leider einen hohen Leerstand von Wohngebäuden. Oftmals beeinträchtigen die ungenutzten Häuser das Ortsbild, da sie nicht mehr gepflegt und instandgehalten werden. Die damit einhergehenden Gefahren, Vandalismus und Graffiti-Schmiererein kennt jeder und will keiner. Deshalb bin ich froh, dass wir den Städten mit unserem Förderprogramm bei der Beseitigung städtebaulicher Missstände helfen können.", betonte Thomas Schmidt. "Durch Rückbau unansehnlicher Häuser kann es gelingen, das Wohnumfeld attraktiver und grüner zu gestalten. Die Förderung soll vor allem Gemeinden im ländlchen Raum zu Gute kommen, da dort der Leerstand besonders hoch ist."

Innerhalb des Förderprogrammes sind Rückbaukosten bis zu einer Höhe von 50 €/m² rückgebauter Wohnfläche möglich. Die Antragsfrist läuft bis zum 31.07.2023.

Weitere Informationen über das Programm und die Weiterleitung von Fördermitteln an private Dritte erhalten Sie unter diesem Link.

Das Förderprogramm wird durch die Stadtverwaltung Limbach-Oberfrohna und die Westsächsische Gesellschaft für Stadterneuerung mbH (WGS) bearbeitet. Nähere Auskünfte und Antragsformulare erhalten Sie gern auf Anfrage.

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